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Baar (Zug) Kontakt innert 24 Stunden

Sitzverlegung in den Kanton Zug

Verlegen Sie den Sitz Ihrer bestehenden GmbH oder AG in den steuergünstigen Kanton Zug – mit neuer Geschäftsadresse in Baar, zum Festpreis von CHF 590.– inklusive Notariatskosten. Die Abwicklung übernehmen wir.

Festpreis

CHF 590.–Festpreis

  • Inklusive Notariatskosten
  • Exkl. amtliche Handelsregistergebühren

Zuger Geschäftsadresse separat erforderlich: ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung (monatlich CHF 59.–), zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–; alle Preise exkl. MWST. Behördliche Gebühren separat – siehe „Nicht enthalten“.

  • Durch Schweizer Anwalt & Notar abgewickelt
  • Notariatskosten im Festpreis inklusive
  • Firma, UID & Verträge bleiben unverändert
  • Digital vorbereitet · Unterschrift von Hand

Firma behalten, Sitz verlegen

Eine Sitzverlegung in den Kanton Zug bringt Ihre bestehende Firma an einen der steuergünstigsten Standorte der Schweiz.

Die Statutenänderung, die öffentliche Beurkundung und die Handelsregister-Mutation übernimmt ein Schweizer Anwalt und Notar. Ihre Ansprechpartnerin bleiben wir: Besprechung und Korrespondenz sind inbegriffen. Die neue Geschäftsadresse in Baar kommt mit dem passenden Rechtstitel (Domizilannahmeerklärung bei c/o-Vermerk, sonst Untermietvertrag); die Adresse selbst wird separat gebucht. Ihre Gesellschaft bleibt dieselbe – nur ihr statutarischer Sitz wechselt in den Kanton Zug. Weil der Sitz zum Pflichtinhalt der Statuten gehört (Art. 626 und 776 OR), geschieht das per Statutenänderung.

Firma, UID und bestehende Verträge bleiben unverändert; es wird keine neue Gesellschaft gegründet. Die Notariatskosten für die Statutenänderung sind im Festpreis enthalten – separat kommen die Zuger Geschäftsadresse (ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung, monatlich CHF 59.–, zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–, exkl. MWST) und die amtlichen Handelsregistergebühren der Mutation hinzu. So sichern Sie sich den steuergünstigen Standort Kanton Zug ohne operativen Bruch.

Transparenter Festpreis

Sitzverlegung zum Festpreis: was enthalten ist – und was nicht

Im Festpreis enthalten

Alles Wesentliche zum fixen Preis

  • Notarielle Beurkundung der Statutenänderung inklusive – Notariatskosten im Festpreis
  • Zuger Geschäftsadresse direkt mitbuchbar, mit oder ohne c/o-Vermerk – separat verrechnet ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung (monatlich CHF 59.–), zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–, exkl. MWST
  • Handelsregister-Mutation inklusive – mit passendem Rechtstitel (Domizilannahmeerklärung bei c/o-Vermerk, sonst Untermietvertrag)
  • Steuerlich attraktiver Standort – tiefere Gewinn- und Kapitalsteuern
  • Firma, UID und Verträge bleiben unverändert bestehen
  • Festpreis CHF 590.– inkl. Notariatskosten, exkl. MWST – planbar und transparent
  • Vor Ort: Co-Working und Sitzungszimmer für echte Substanz im Kanton Zug

Nicht enthalten

Separat, vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen

  • Amtliche Handelsregistergebühren der Mutation – rund CHF 230.– (Stand 2026)
  • Zuger Geschäftsadresse / Domizil – separat, ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung (monatlich CHF 59.–), zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–, exkl. MWST

Was eine Sitzverlegung kostet

Kosten der Sitzverlegung im Überblick

Unsere Begleitung zum Festpreis, die für den Zuger Sitz erforderliche Geschäftsadresse und die Gebühren Dritter – getrennt ausgewiesen.

Unsere Begleitung (Festpreis)

Sitzverlegung aus einer anderen Gemeinde – inkl. öffentlicher Beurkundung
CHF 590.– einmalig
Domizilwechsel innerhalb der Gemeinde Baar ZG – ohne Beurkundung
CHF 190.– einmalig

Zusätzlich erforderlich

Zuger Geschäftsadresse als statutarischer Sitz
ab CHF 39.–/Mt. (jährl.)
Aufsetzungsgebühr Domizil (einmalig)
CHF 199.–

Optional und Gebühren Dritter

Handelsregister-Personenänderung im Zug der Sitzverlegung
CHF 150.– pro Person
Amtliche Handelsregistergebühren der Mutation (Stand 2026)
rund CHF 230.–
Zuschlag bei monatlicher Zahlweise (statt jährlich)
CHF 20.– pro Zahlung
Porto der enthaltenen Postweiterleitung (A-Post Schweiz, 1×/Woche)
ab CHF 6.80/Mt.

Alle Preise exkl. MWST. Hinweis: Firmenname, Zweck oder generelle Statutenrevision sind beurkundungspflichtig. Dadurch erhöht sich die Pauschale auch bei einer Sitzverlegung innerhalb der Gemeinde Baar von CHF 190 auf CHF 590.

Passt zu Ihnen?

Für wen geeignet

Eine Sitzverlegung in den Kanton Zug lohnt sich in ganz unterschiedlichen Situationen. Diese Profile begleiten wir am häufigsten – zum Festpreis von CHF 590.–, bei einem Domizilwechsel innerhalb der Gemeinde Baar ZG zu CHF 190.–.

Steuern optimieren

Firmen, die mit dem Standortwechsel ihre Gewinn- und Kapitalsteuern senken wollen.

Wohnort- oder Strategiewechsel

Inhaber, die nach einem Umzug oder einer Neuausrichtung den statutarischen Sitz anpassen.

Substanz aufbauen

Holdings und KMU, die echte Substanz vor Ort schaffen – mit Adresse, Räumen und Präsenz.

Auswärtige Gesellschaften

Aus einem anderen Kanton wechseln – ohne operativen Bruch, Firma und UID bleiben.

Ablauf

So läuft die Sitzverlegung in den Kanton Zug ab

  1. 1

    Bestellung & Angaben

    Sie buchen die Sitzverlegung und erfassen im Bestellprozess bereits alle nötigen Angaben. Mit Klick auf «Zahlungspflichtig bestellen» wird Ihr Auftrag verbindlich – bei Online-Zahlung wie bei Vorauskasse.

  2. 2

    Kontakt innert 24 h

    Wir melden uns innert 24 Stunden per E-Mail für einen zeitnahen Call – zum persönlichen Kennenlernen und zur Prüfung Ihrer bestehenden Struktur und der nötigen Schritte. Der Call ist optional und kostenlos.

  3. 3

    Dokumente & Unterschrift

    Auf Basis unserer Besprechung erstellt der Schweizer Anwalt & Notar GV-Beschluss und Statutenänderung. Sie erhalten die Unterlagen von uns zur Unterschrift und senden sie unterzeichnet zurück.

  4. 4

    Beurkundung & Eintrag

    Der Schweizer Notar beurkundet die Statutenänderung und meldet die Verlegung beim Handelsregisteramt Zug an. Über den Stand halten wir Sie laufend informiert; nach dem Eintrag erhalten Sie sämtliche Dokumente inklusive beglaubigtem Handelsregisterauszug.

Ausführlich im Ratgeber: Sitzverlegung in den Kanton Zug Schritt für Schritt →

Steuervergleich

Rechnen Sie nach:
Was bringt die Sitzverlegung nach Zug?

Gewinnsteuer-Vergleich für alle rund 2'100 Schweizer Gemeinden – eigene Berechnung auf Basis des ESTV-Steuerrechners, Stand 2026.

Beispiel: vorbelegt mit Zürich und CHF 250'000 Jahresgewinn – passen Sie die Werte für Ihre Firma an.

Mehr zum Steuervergleich und zur Datenbasis →

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Sitzverlegung in den Kanton Zug

Muss ich für die Sitzverlegung nach Zug ziehen? +

Nein. Verlegt wird der statutarische Sitz Ihrer Firma, nicht Ihr Wohnsitz. Eine Zuger Geschäftsadresse, die als statutarischer Sitz im Handelsregister eintragbar ist, genügt.

Bleibt meine Firma dieselbe? +

Ja. Es handelt sich um eine Mutation – Firma, UID und Verträge bleiben bestehen. Es wird keine neue Gesellschaft gegründet.

Was kostet die Sitzverlegung in den Kanton Zug? +

Unsere Begleitung kostet CHF 590 exkl. MWST – die Notariatskosten für die Beurkundung der Statutenänderung sind darin bereits enthalten; bei einem Domizilwechsel innerhalb der Gemeinde Baar ZG sind es CHF 190 exkl. MWST. Separat kommen hinzu: die Zuger Geschäftsadresse, die Ihre Firma als statutarischen Sitz braucht (ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung, zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–, exkl. MWST), und die amtlichen Handelsregistergebühren der Mutation von rund CHF 230.– (Stand 2026).

Wie lange dauert eine Sitzverlegung? +

Nach Vorliegen der Unterlagen ist die Verlegung in der Regel innert weniger Wochen im Handelsregister eingetragen; die Verträge für die neue Adresse stellen wir innert 24 Stunden zu, der Vertragsbeginn ist per 1. oder 16. wählbar.

Wie viel Steuern spare ich durch die Verlegung nach Zug? +

Der Kanton Zug zählt zu den steuergünstigsten der Schweiz. Wie viel Sie konkret sparen, hängt von Ihrem heutigen Sitzkanton und Ihrem Gewinn ab – wir rechnen Ihnen den Vergleich auf Wunsch unverbindlich vor.

Eine weitere Frage anzeigen
Brauche ich für die Sitzverlegung nach Zug eine Geschäftsadresse vor Ort? +

Ja. Für einen statutarischen Sitz im Kanton Zug benötigt Ihre Gesellschaft eine Geschäftsadresse in Baar, die als statutarischer Sitz (Rechtsdomizil) im Handelsregister eintragbar ist – wahlweise mit oder ohne c/o-Vermerk. Wir stellen diese Adresse bereit und legen den passenden Rechtstitel bei: bei c/o-Vermerk eine Domizilannahmeerklärung, sonst einen Untermietvertrag mit Mitbenutzungsrecht.

Wissen zum Thema

Ratgeber: Sitzverlegung & Standortwahl

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