Sitzverlegung in den Kanton Zug: der vollständige Leitfaden
Sitzverlegung in den Kanton Zug: Beschluss, Beurkundung, eine Anmeldung beim Handelsregisteramt Zug – dazu Steuerdomizil, Fristen und Kosten im Überblick.
Weiterlesen →Verlegen Sie den Sitz Ihrer bestehenden GmbH oder AG in den steuergünstigen Kanton Zug – mit neuer Geschäftsadresse in Baar, zum Festpreis von CHF 590.– inklusive Notariatskosten. Die Abwicklung übernehmen wir.
Festpreis
CHF 590.–Festpreis
Zuger Geschäftsadresse separat erforderlich: ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung (monatlich CHF 59.–), zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–; alle Preise exkl. MWST. Behördliche Gebühren separat – siehe „Nicht enthalten“.
Firma behalten, Sitz verlegen
Eine Sitzverlegung in den Kanton Zug bringt Ihre bestehende Firma an einen der steuergünstigsten Standorte der Schweiz.
Die Statutenänderung, die öffentliche Beurkundung und die Handelsregister-Mutation übernimmt ein Schweizer Anwalt und Notar. Ihre Ansprechpartnerin bleiben wir: Besprechung und Korrespondenz sind inbegriffen. Die neue Geschäftsadresse in Baar kommt mit dem passenden Rechtstitel (Domizilannahmeerklärung bei c/o-Vermerk, sonst Untermietvertrag); die Adresse selbst wird separat gebucht. Ihre Gesellschaft bleibt dieselbe – nur ihr statutarischer Sitz wechselt in den Kanton Zug. Weil der Sitz zum Pflichtinhalt der Statuten gehört (Art. 626 und 776 OR), geschieht das per Statutenänderung.
Firma, UID und bestehende Verträge bleiben unverändert; es wird keine neue Gesellschaft gegründet. Die Notariatskosten für die Statutenänderung sind im Festpreis enthalten – separat kommen die Zuger Geschäftsadresse (ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung, monatlich CHF 59.–, zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–, exkl. MWST) und die amtlichen Handelsregistergebühren der Mutation hinzu. So sichern Sie sich den steuergünstigen Standort Kanton Zug ohne operativen Bruch.
Transparenter Festpreis
Alles Wesentliche zum fixen Preis
Separat, vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen
Was eine Sitzverlegung kostet
Unsere Begleitung zum Festpreis, die für den Zuger Sitz erforderliche Geschäftsadresse und die Gebühren Dritter – getrennt ausgewiesen.
Alle Preise exkl. MWST. Hinweis: Firmenname, Zweck oder generelle Statutenrevision sind beurkundungspflichtig. Dadurch erhöht sich die Pauschale auch bei einer Sitzverlegung innerhalb der Gemeinde Baar von CHF 190 auf CHF 590.
Passt zu Ihnen?
Eine Sitzverlegung in den Kanton Zug lohnt sich in ganz unterschiedlichen Situationen. Diese Profile begleiten wir am häufigsten – zum Festpreis von CHF 590.–, bei einem Domizilwechsel innerhalb der Gemeinde Baar ZG zu CHF 190.–.
Firmen, die mit dem Standortwechsel ihre Gewinn- und Kapitalsteuern senken wollen.
Inhaber, die nach einem Umzug oder einer Neuausrichtung den statutarischen Sitz anpassen.
Holdings und KMU, die echte Substanz vor Ort schaffen – mit Adresse, Räumen und Präsenz.
Aus einem anderen Kanton wechseln – ohne operativen Bruch, Firma und UID bleiben.
Ablauf
Sie buchen die Sitzverlegung und erfassen im Bestellprozess bereits alle nötigen Angaben. Mit Klick auf «Zahlungspflichtig bestellen» wird Ihr Auftrag verbindlich – bei Online-Zahlung wie bei Vorauskasse.
Wir melden uns innert 24 Stunden per E-Mail für einen zeitnahen Call – zum persönlichen Kennenlernen und zur Prüfung Ihrer bestehenden Struktur und der nötigen Schritte. Der Call ist optional und kostenlos.
Auf Basis unserer Besprechung erstellt der Schweizer Anwalt & Notar GV-Beschluss und Statutenänderung. Sie erhalten die Unterlagen von uns zur Unterschrift und senden sie unterzeichnet zurück.
Der Schweizer Notar beurkundet die Statutenänderung und meldet die Verlegung beim Handelsregisteramt Zug an. Über den Stand halten wir Sie laufend informiert; nach dem Eintrag erhalten Sie sämtliche Dokumente inklusive beglaubigtem Handelsregisterauszug.
Ausführlich im Ratgeber: Sitzverlegung in den Kanton Zug Schritt für Schritt →
Steuervergleich
Gewinnsteuer-Vergleich für alle rund 2'100 Schweizer Gemeinden – eigene Berechnung auf Basis des ESTV-Steuerrechners, Stand 2026.
Beispiel: vorbelegt mit Zürich und CHF 250'000 Jahresgewinn – passen Sie die Werte für Ihre Firma an.
Häufige Fragen
Nein. Verlegt wird der statutarische Sitz Ihrer Firma, nicht Ihr Wohnsitz. Eine Zuger Geschäftsadresse, die als statutarischer Sitz im Handelsregister eintragbar ist, genügt.
Ja. Es handelt sich um eine Mutation – Firma, UID und Verträge bleiben bestehen. Es wird keine neue Gesellschaft gegründet.
Unsere Begleitung kostet CHF 590 exkl. MWST – die Notariatskosten für die Beurkundung der Statutenänderung sind darin bereits enthalten; bei einem Domizilwechsel innerhalb der Gemeinde Baar ZG sind es CHF 190 exkl. MWST. Separat kommen hinzu: die Zuger Geschäftsadresse, die Ihre Firma als statutarischen Sitz braucht (ab CHF 39.–/Mt. bei jährlicher Zahlung, zzgl. einmaliger Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–, exkl. MWST), und die amtlichen Handelsregistergebühren der Mutation von rund CHF 230.– (Stand 2026).
Nach Vorliegen der Unterlagen ist die Verlegung in der Regel innert weniger Wochen im Handelsregister eingetragen; die Verträge für die neue Adresse stellen wir innert 24 Stunden zu, der Vertragsbeginn ist per 1. oder 16. wählbar.
Der Kanton Zug zählt zu den steuergünstigsten der Schweiz. Wie viel Sie konkret sparen, hängt von Ihrem heutigen Sitzkanton und Ihrem Gewinn ab – wir rechnen Ihnen den Vergleich auf Wunsch unverbindlich vor.
Ja. Für einen statutarischen Sitz im Kanton Zug benötigt Ihre Gesellschaft eine Geschäftsadresse in Baar, die als statutarischer Sitz (Rechtsdomizil) im Handelsregister eintragbar ist – wahlweise mit oder ohne c/o-Vermerk. Wir stellen diese Adresse bereit und legen den passenden Rechtstitel bei: bei c/o-Vermerk eine Domizilannahmeerklärung, sonst einen Untermietvertrag mit Mitbenutzungsrecht.
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