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Revisionspflicht – wann braucht meine Firma eine Revision?

Muss meine GmbH oder AG die Buchhaltung durch eine Revisionsstelle prüfen lassen? Das hängt von der Grösse ab. Das Gesetz unterscheidet ordentliche und eingeschränkte Revision – und erlaubt kleinen Firmen unter Bedingungen den Verzicht. Dieser Beitrag ordnet die Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ordentliche Revision: für grosse Firmen, die zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten.
  • Schwellenwerte: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatzerlös CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
  • Eingeschränkte Revision: der Normalfall für die übrigen Gesellschaften.
  • Opting-out: Firmen mit höchstens 10 Vollzeitstellen können auf die Revision verzichten, wenn alle Gesellschafter zustimmen.

Ordentliche Revision: für grössere Firmen

Eine ordentliche Revision ist umfassender und vorgeschrieben für wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften. Konkret, wenn eine Firma in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellen überschreitet: Bilanzsumme von CHF 20 Mio., Umsatzerlös von CHF 40 Mio. oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Auch Publikumsgesellschaften unterliegen ihr.

Eingeschränkte Revision: der Normalfall

Liegt eine Firma unter diesen Schwellen, genügt die eingeschränkte Revision (Review). Sie ist weniger umfangreich als die ordentliche und für die meisten KMU der Standard. Eine zugelassene Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung in reduziertem Umfang.

Opting-out: Verzicht für kleine Firmen

Kleine Gesellschaften können ganz auf die Revision verzichten (Opting-out) – unter zwei Bedingungen: Die Firma hat höchstens 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, und alle Gesellschafter bzw. Aktionäre stimmen dem Verzicht zu. Viele junge GmbH machen davon Gebrauch. Wichtig: Der Verzicht entbindet nicht von der ordnungsgemässen Buchführung.

Häufige Fragen

Gilt das für GmbH und AG gleichermassen?

Ja – die Revisionspflicht und die Schwellenwerte gelten für beide Rechtsformen. Zur Unterscheidung der Formen: GmbH oder AG im Kanton Zug?.

Muss ich trotz Opting-out Buch führen?

Ja. Der Verzicht betrifft nur die externe Prüfung, nicht die Buchführungspflicht. Diese bleibt für jede GmbH und AG bestehen.

Was, wenn ich die Schwellen erst später überschreite?

Die ordentliche Revision greift, sobald zwei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten sind. Wachstum sollte man daher im Blick behalten.

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Stand 2026 (OR Art. 727 ff.). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Revisionsberatung.

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