Organschaftsmandat – gründen ohne Schweizer Wohnsitz
Das Organschaftsmandat erfüllt die Schweizer Wohnsitz-Pflicht im Organ: Wie eine lokale vertretungsberechtigte Person GmbH oder AG ohne Schweizer Wohnsitz möglich macht.
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Ein Verwaltungsratsmandat (VR-Mandat) bzw. Geschäftsführungsmandat – zusammen Organschaftsmandat genannt – stellt Ihrer Schweizer AG oder GmbH eine vertretungsberechtigte Person als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer zur Seite: mit Wohnsitz in der Schweiz und Geschäftsadresse im Kanton Zug. So erfüllen Sie das gesetzliche Vertretungserfordernis nach Obligationenrecht, auch wenn Inhaber und Geschäftsführung im Ausland sitzen. Wir übernehmen solche Mandate auf Anfrage – erst nach einer Mandatsprüfung (KYC) und zu individuell offerierten Konditionen.
Unverbindlich · vertraulich · Erstgespräch vor jeder Offerte
Auf einen Blick
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Grundlagen & Rechtslage
Die lokale Vertretung Ihrer Schweizer Gesellschaft – sachlich erklärt, mit der gesetzlichen Grundlage.
Ein Organschaftsmandat ist die Übernahme eines Organamts – als Verwaltungsrat (AG) oder als Geschäftsführer (GmbH) – durch eine in der Schweiz wohnhafte, zeichnungsberechtigte Person. Es wird auch Verwaltungsratsmandat oder Geschäftsführungsmandat genannt. Die Person wird im Handelsregister mit Zeichnungsberechtigung eingetragen und nimmt die formale Vertretung wahr, während die operative und strategische Führung bei Ihnen verbleibt.
Die gesetzliche Grundlage ist das Schweizer Vertretungserfordernis. Nach Art. 718 Abs. 4 OR muss eine Aktiengesellschaft durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat – als Mitglied des Verwaltungsrats oder als Direktor, mit Einzel- oder Kollektivzeichnungsrecht. Für die GmbH gilt die sinngemäss gleiche Anforderung nach Art. 814 Abs. 3 OR für die Geschäftsführung.
Massgebend ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Wohnsitz und die Vertretungsbefugnis. Ist im Kreis der Inhaber oder der Geschäftsführung niemand mit Schweizer Wohnsitz vertretungsberechtigt, lässt sich diese Anforderung über ein Organschaftsmandat erfüllen. Kompetenzen, Weisungsrechte und Berichtswege halten wir vorab schriftlich fest; die rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab und klären wir vorab.
Mehr dazu in unseren Antworten auf häufige Fragen, im Überblick zur Firmengründung im Kanton Zug, zur Sitzverlegung nach Zug oder zum Domizil in Baar (Zug).
Leistungsumfang
Wir stellen eine in der Schweiz wohnhafte, zeichnungsberechtigte Person als Organ Ihrer Gesellschaft – als Verwaltungsratsmandat bei der AG oder als Geschäftsführungsmandat bei der GmbH.
Übernahme eines Mandats als Verwaltungsrat (AG) oder als Geschäftsführer (GmbH) – im Rahmen klar definierter Kompetenzen.
Eine in der Schweiz wohnhafte, vertretungs- und zeichnungsberechtigte Person – die Grundlage für das Schweizer Vertretungserfordernis.
Eintragung der zeichnungsberechtigten Person mit Einzel- oder Kollektivzeichnung, wie es Ihre Struktur erfordert.
Definierte Kompetenzen, Weisungsrechte und Berichtswege – schriftlich festgehalten. Ihre operative Führung bleibt bei Ihnen.
Sicherstellung der Vertretung nach Obligationenrecht (Art. 718 Abs. 4 OR bzw. Art. 814 Abs. 3 OR).
Auf Wunsch zusammen mit Domiziladresse, Firmengründung, Sitzverlegung und Buchhaltung im Kanton Zug.
Schweizer Vertretungserfordernis
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Fehlt diese, kommt ein Mandat in Betracht.
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Fehlt diese im Inhaber- oder Geschäftsführerkreis, schliesst ein Organschaftsmandat die Lücke.
Sind alle wirtschaftlich Berechtigten oder Geschäftsführer im Ausland ansässig, fehlt häufig die lokale Vertretung – eine Voraussetzung für die Eintragung und den laufenden Betrieb.
Bei einer Neugründung oder einer Sitzverlegung in den Kanton Zug – mit Geschäftsadresse in Baar – lässt sich das Vertretungserfordernis aus einer Hand sicherstellen.
Für wen
Ein Organschaftsmandat ist überall dort sinnvoll, wo die gesetzlich nötige Vertretung mit Schweizer Wohnsitz im eigenen Kreis fehlt.
Ausländisch gehaltene Schweizer GmbH oder AG, die eine in der Schweiz wohnhafte, vertretungsberechtigte Person benötigt.
Internationale Gründer und Inhaber, die ohne eigenen Wohnsitz in der Schweiz eine Gesellschaft führen.
Gesellschaften, die im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung eine lokale Vertretung nachweisen müssen.
Strukturen, die Schweizer Substanz und Governance professionell und nachvollziehbar abbilden möchten.
Seriosität & Sorgfalt
Als Organ tragen wir rechtliche Verantwortung. Deshalb nehmen wir Mandate sorgfältig und geprüft an – im Interesse beider Seiten.
Ein Organ trägt rechtliche Verantwortung und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft (u. a. die aktienrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. 754 OR). Wir übernehmen Mandate bewusst und nur dann, wenn Struktur, Tätigkeit und Geschäftszweck nachvollziehbar sind.
Vor jedem Mandat prüfen wir Hintergrund, wirtschaftlich Berechtigte und Geschäftstätigkeit. So bleibt ein Mandat seriös und compliant.
Klare Weisungsrechte, definierte Kompetenzen und saubere Dokumentation. Das Mandat dient der gesetzeskonformen Vertretung – nicht der Übernahme Ihres Geschäfts.
In vier Schritten
Von der Bedarfsklärung über die Prüfung bis zum Eintrag im Handelsregister – strukturiert und nachvollziehbar.
Wir klären Ihre Struktur, den Bedarf und die Anforderungen an das Mandat – Rechtsform, Zeichnungsrecht und Berichtswege.
Prüfung von Hintergrund, wirtschaftlich Berechtigten und Tätigkeit – Grundlage jeder Annahme.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine transparente Offerte – abgestimmt auf Umfang, Verantwortung und Aufwand. Kein Online-Standardpreis.
Nach Annahme übernehmen wir das Mandat und veranlassen den Eintrag der zeichnungsberechtigten Person im Handelsregister.
Hinweis: Organschaftsmandate werden individuell und unter Vorbehalt der Mandatsprüfung (KYC) vergeben; die rechtlichen Details klären wir im Einzelfall. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Konditionen
Umfang, Verantwortung und Anforderungen eines Organschaftsmandats variieren je nach Gesellschaft, Rechtsform und Tätigkeit erheblich. Deshalb gibt es bewusst keinen Online-Standardpreis. Nach einem kurzen Gespräch und der Mandatsprüfung (KYC) erhalten Sie eine individuelle, transparente Offerte.
Was Sie für die Offerte bereithalten:
Mandat anfragen
Je genauer wir Rechtsform, Sitz und Tätigkeit kennen, desto schneller können wir die Mandatsprüfung starten und Ihnen eine Offerte stellen.
Lieber telefonisch? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch über die Kontaktseite.
Alles aus einer Hand
Ein Organschaftsmandat entfaltet seine Wirkung am besten mit echter Schweizer Substanz im Kanton Zug – mit Geschäftsadresse in Baar.
Im Handelsregister eintragbare Domiziladresse in Baar ZG – mit oder ohne c/o-Vermerk.
Mehr erfahrenGründung im Kanton Zug zum Festpreis – auf Wunsch kombiniert mit einem Organschaftsmandat.
Mehr erfahrenStatutarischen Sitz Ihrer bestehenden Gesellschaft in den Kanton Zug verlegen.
Mehr erfahrenLaufende Buchhaltung und Jahresabschluss – damit Ihre Gesellschaft sauber geführt ist.
Mehr erfahrenHäufige Fragen
Ein Organschaftsmandat bedeutet, dass eine externe, in der Schweiz wohnhafte Person als Organ Ihrer Gesellschaft auftritt – als Verwaltungsrat (AG) oder als Geschäftsführer (GmbH) mit Zeichnungsberechtigung. So kann Ihre Gesellschaft das Schweizer Vertretungserfordernis erfüllen, auch wenn Inhaber und Geschäftsführung im Ausland sitzen. Die operative Führung bleibt bei Ihnen.
Ja, auf Anfrage: Wir stellen Ihrer AG eine in der Schweiz wohnhafte Person als Mitglied des Verwaltungsrats bzw. Ihrer GmbH als Geschäftsführer – mit Zeichnungsberechtigung und Eintrag im Handelsregister. Vor jeder Annahme prüfen wir Struktur, wirtschaftlich Berechtigte und Tätigkeit (KYC); die Konditionen erhalten Sie als individuelle Offerte. Die operative Führung bleibt bei Ihnen.
Nach Art. 718 Abs. 4 OR muss eine Aktiengesellschaft durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat; diese Person muss Mitglied des Verwaltungsrats oder Direktor sein und über Einzel- oder Kollektivzeichnungsrecht verfügen. Für die GmbH gilt die sinngemäss gleiche Regel nach Art. 814 Abs. 3 OR für die Geschäftsführung. Ist dies im eigenen Kreis nicht erfüllt, ist ein Organschaftsmandat der übliche Weg.
Ja – eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können, die über Einzel- oder Kollektivzeichnungsrecht verfügt. Massgebend ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Wohnsitz und die Vertretungsbefugnis. Ist dies im Inhaber- oder Geschäftsführerkreis nicht erfüllt, ist ein Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsmandat der gängige Weg.
Ja. Die operative und strategische Führung bleibt bei Ihnen. Kompetenzen, Weisungsrechte und Berichtswege werden vorab schriftlich definiert. Das Mandat dient der gesetzeskonformen Vertretung, nicht der Übernahme Ihres Geschäfts.
Nein. Ein Organschaftsmandat ist ein echtes, geprüftes Organ mit realer Verantwortung, Sorgfaltspflichten und im Handelsregister eingetragener Zeichnungsberechtigung – kein verdecktes oder passives Konstrukt. Wir prüfen jedes Mandat vor der Annahme (KYC), halten Kompetenzen und Weisungsrechte schriftlich fest und übernehmen die Vertretung gesetzeskonform und nachvollziehbar.
Als Organ tragen wir rechtliche Verantwortung und Sorgfaltspflichten. Deshalb prüfen wir vor jeder Annahme Hintergrund, wirtschaftlich Berechtigte und Geschäftstätigkeit (KYC). Diese Sorgfalt schützt beide Seiten und hält das Mandat seriös und compliant.
Da Umfang, Verantwortung und Anforderungen je nach Gesellschaft stark variieren, gibt es für ein Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsmandat keinen Online-Standardpreis. Nach einem kurzen Gespräch und der Mandatsprüfung erhalten Sie eine individuelle, transparente Offerte.
Ja. Auf Wunsch beziehen Sie das Mandat zusammen mit einer Geschäftsadresse im Kanton Zug – einer Domiziladresse in Baar –, einer Firmengründung oder einer Sitzverlegung. So kommt alles aus einer Hand und die Schweizer Substanz ist von Beginn an stimmig.
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