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Non-Resident-Gründung – Domizil, Konto und Substanz im Überblick
Eine Schweizer Firma ohne Wohnsitz im Land zu gründen ist möglich – wenn drei Bausteine zusammenpassen: ein Firmensitz (Domiziladresse), ein Bankkonto und genügend Substanz. Dazu kommt bei fehlendem Schweizer Organ das Organschaftsmandat. Dieser Beitrag bündelt alles zur praktischen Checkliste.
Die Bausteine im Überblick
- Domiziladresse: der im Handelsregister eintragbare Firmensitz inklusive Domizilannahmeerklärung.
- Organschaftsmandat: eine vertretungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz, falls keiner der Gründer hier wohnt.
- Bankkonto: Kapitaleinzahlungs- und Geschäftskonto – für Non-Residents die anspruchsvollste Etappe.
- Substanz: tatsächliche Geschäftsleitung, damit der Steuersitz hält.
1. Sitz: die Domiziladresse
Jede Firma braucht einen Sitz. Ein Domizil in Baar (Zug) liefert ihn als im Handelsregister eintragbaren Sitz, inklusive Domizilannahmeerklärung – ohne dass Sie Büroräume mieten. Den rechtlichen Gesamtrahmen für ausländische Gründer zeigt Firma in der Schweiz gründen als Ausländer.
2. Vertretung: das Organschaftsmandat
Eine GmbH oder AG muss durch mindestens eine Person mit Schweizer Wohnsitz vertreten werden können. Wohnt niemand im Gründerkreis hier, übernimmt das Organschaftsmandat diese gesetzlich nötige Funktion – ohne dass sich am Eigentum etwas ändert.
3. Konto: die grösste Hürde
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft brauchen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto, später ein Geschäftskonto. Banken prüfen wirtschaftlich Berechtigte und Mittelherkunft genau – für Non-Residents ist das erfahrungsgemäss der anspruchsvollste Schritt. Wie der Ablauf aussieht: Bankkonto für die neue Firma eröffnen.
4. Substanz: damit der Steuersitz hält
Der kritische Punkt bei internationalen Strukturen: Für den Steuersitz zählt die tatsächliche Geschäftsleitung, nicht der blosse Eintrag. Eine reine Adresse ohne Entscheidungen und Funktionen vor Ort ist angreifbar. Bei Bedarf schaffen Arbeitsplatz und Präsenz Substanz – mehr in Effektive Geschäftsleitung.
Häufige Fragen
Kann ich ohne Schweizer Wohnsitz Eigentümer bleiben?
Ja. Als Gesellschafter oder Aktionär bleiben Sie wirtschaftlich berechtigt. Das Organschaftsmandat sichert nur die gesetzlich nötige lokale Vertretung, nicht das Eigentum.
Wie lange dauert eine Non-Resident-Gründung?
Den Vertrag für die Adresse erhalten Sie innert 24 Stunden, die Gründung dauert wenige Wochen – die Kontoeröffnung ist der zeitkritische Faktor, je nach Bank und Konstellation.
Brauche ich eine Aufenthaltsbewilligung?
Nicht fürs Halten und Gründen aus dem Ausland. Erst wenn Sie selbst in der Schweiz arbeiten wollen, kommen Bewilligungsfragen dazu.
Sie gründen ohne Schweizer Wohnsitz? Jetzt Domiziladresse und Gründung anfragen – inklusive Organschaftsmandat bei Bedarf.
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