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Kapitalsteuer in der Schweiz – was Firmen auf ihr Eigenkapital zahlen

Neben der Gewinnsteuer kennt die Schweiz eine zweite Unternehmenssteuer: die Kapitalsteuer. Sie wird oft übersehen, fällt aber jedes Jahr an – auch wenn die Firma wenig Gewinn macht. Dieser Beitrag erklärt, was die Kapitalsteuer ist und warum sie im Kanton Zug kaum ins Gewicht fällt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bemessung: Die Kapitalsteuer betrifft das Eigenkapital der Gesellschaft (Aktien-/Stammkapital plus Reserven und Gewinnvortrag).
  • Nur kantonal/kommunal: Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer – sie ist Sache der Kantone und Gemeinden.
  • Zug ist günstig: Der Kanton Zug gehört zu den Standorten mit tiefer Kapitalsteuer.
  • Tarif und Ermässigung: Im Kanton Zug beträgt die Kapitalsteuer 0.5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals (einfache Steuer, auf die Kanton und Gemeinde ihren Steuerfuss anwenden); Eigenkapital auf Beteiligungen und Konzerndarlehen zählt nur zu 2 Prozent.

Was die Kapitalsteuer ist

Die Kapitalsteuer wird auf dem steuerbaren Eigenkapital erhoben – also auf dem einbezahlten Kapital sowie den offenen und teils stillen Reserven. Anders als die Gewinnsteuer fällt sie unabhängig vom Erfolg an: Auch eine kapitalstarke Firma mit wenig Gewinn zahlt sie. Erhoben wird sie ausschliesslich von Kanton und Gemeinde, nicht vom Bund.

Warum sie im Kanton Zug kaum auffällt

Der Kanton Zug erhebt eine tiefe Kapitalsteuer: Der Tarif beträgt 0.5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals – als einfache Steuer, auf die Kanton und Gemeinde ihren Steuerfuss anwenden. Eigenkapital, das auf Beteiligungen, auf Rechte in der Patentbox oder auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, wird nur zu 2 Prozent einbezogen (§§ 72 und 75 Steuergesetz Zug). Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, wie sie das Bundesrecht den Kantonen freistellt (Art. 30 Abs. 2 StHG), kennt Zug dagegen nicht. Für die meisten Gesellschaften bleibt die Kapitalsteuer trotzdem eine Nebengrösse. Den Schwerpunkt der Belastung bildet die Gewinnsteuer – siehe Gewinnsteuer im Kanton Zug.

Wann die Kapitalsteuer relevant wird

Spürbar wird sie vor allem bei kapitalstarken Firmen mit wenig oder keinem Gewinn, etwa bei Gesellschaften mit hohen Reserven: Die Kapitalsteuer fällt unabhängig vom Ergebnis an, auch in Verlustjahren. Massgebend sind Tarif und Steuerfüsse von Sitzkanton und Gemeinde. Die Gewinnsteuer Ihres Standorts rechnen Sie mit dem Steuervergleich durch (er erfasst die Kapitalsteuer nicht); den Gewinnsteuer-Standortvergleich liefert Unternehmenssteuern im Kantonsvergleich 2026.

Häufige Fragen

Zahlt jede Firma Kapitalsteuer?

Grundsätzlich ja – Kapitalgesellschaften zahlen sie auf ihr Eigenkapital. Dank des tiefen Tarifs bleibt sie im Kanton Zug für die meisten Firmen aber gering.

Gibt es eine Mindestkapitalsteuer?

Die Ausgestaltung ist kantonal unterschiedlich. Im Kanton Zug ist mindestens das einbezahlte Aktien- oder Stammkapital steuerbar (§ 72 Abs. 2 Steuergesetz Zug); bleibt die Steuerleistung aus Gewinn- und Kapitalsteuer unter 250 Franken einfacher Kantonssteuer, greift eine jährliche Mindeststeuer in dieser Höhe (§ 78a). Massgebend sind die Tarife des Sitzkantons und der Gemeinde – am besten konkret durchrechnen.

Senkt ein tiefes Eigenkapital die Steuer?

Rechnerisch ja, da die Steuer am Eigenkapital ansetzt. Die Kapitalstruktur sollte aber betriebswirtschaftlich passen, nicht nur steuerlich – das gehört mit der Beratung abgewogen.

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Stand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

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