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Bankkonto für die neue Firma eröffnen – so läuft es ab
Ohne Bankkonto läuft keine Firma – und bei der Gründung einer GmbH oder AG ist das Konto sogar Teil des Ablaufs. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied zwischen Kapitaleinzahlungs- und Geschäftskonto, die Bankprüfung und die typischen Hürden.
Das Wichtigste in Kürze
- Kapitaleinzahlungskonto: für die Gründung – das Stammkapital wird hier gesperrt eingezahlt.
- Freigabe: nach Eintrag im Handelsregister wird das Kapital frei und das Konto zum Geschäftskonto.
- KYC-Prüfung: Banken prüfen wirtschaftlich Berechtigte und Herkunft der Mittel sorgfältig.
- Non-Residents: für Gründer ohne Schweizer Wohnsitz ist die Kontoeröffnung oft die grösste Hürde.
Schritt 1: Das Kapitaleinzahlungskonto
Vor der Gründung einer GmbH oder AG eröffnen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto. Darauf zahlen Sie das Stammkapital ein – es wird gesperrt, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die der Notar für die Gründung braucht. Wie viel Kapital nötig ist, zeigt Stammkapital GmbH und AG.
Schritt 2: Vom Kapital- zum Geschäftskonto
Sobald die Firma eingetragen ist, wird das eingezahlte Kapital freigegeben und steht der Gesellschaft zur Verfügung. Das Konto läuft danach als reguläres Geschäftskonto weiter oder wird in ein solches überführt. Damit wickeln Sie Zahlungen, Löhne und die MWST ab.
Schritt 3: Die Bankprüfung (KYC)
Banken unterstehen strengen Sorgfaltspflichten. Sie prüfen, wer wirtschaftlich hinter der Firma steht und woher die Mittel stammen (Know Your Customer). Rechnen Sie mit Fragen zu Geschäftsmodell, Kunden, Ländern und Mittelherkunft – je internationaler oder komplexer, desto gründlicher. Eine saubere Dokumentation beschleunigt den Prozess.
Sonderfall: Gründer ohne Schweizer Wohnsitz
Für Non-Residents ist die Kontoeröffnung erfahrungsgemäss die anspruchsvollste Etappe – Banken sind hier besonders vorsichtig. Ein lokaler Bezug (Adresse, Vertretung) und eine nachvollziehbare Mittelherkunft helfen. Den Gesamtrahmen zeigt Firma in der Schweiz gründen als Ausländer.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Einzelfirma ein Kapitaleinzahlungskonto?
Nein – das gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) mit Mindestkapital. Eine Einzelfirma braucht kein gesperrtes Kapitalkonto, aber ein Geschäftskonto ist sinnvoll.
Wie lange dauert die Kontoeröffnung?
Je nach Bank und Komplexität von wenigen Tagen bis mehreren Wochen – internationale Konstellationen dauern länger wegen der Prüfung.
Kann die Domiziladresse beim Konto helfen?
Sie liefert den nötigen Firmensitz. Die Kontoeröffnung bleibt aber ein eigener Bankprozess mit eigener Prüfung.
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