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Family Office und Vermögensverwaltung im Kanton Zug?
Vermögende Familien strukturieren ihr Vermögen oft über ein Family Office – eine Gesellschaft, die Anlagen, Beteiligungen und Administration bündelt. Der Kanton Zug ist dafür ein etablierter Standort. Entscheidend ist die Abgrenzung: eigenes Familienvermögen verwalten oder Dritten Vermögensverwaltung anbieten.
Kurzantwort: geeignet – mit klarer Abgrenzung
- Passt: Single Family Offices, Holding- und Verwaltungsstrukturen für eigenes (Familien-)Vermögen.
- Standort: tiefe Steuern, dichtes Banken- und Beratungs-Ökosystem, internationale Sichtbarkeit.
- Grenze: wer fremdes Vermögen berufsmässig verwaltet, braucht eine FINMA-Bewilligung (FINIG).
- Substanz: für den Steuersitz zählt die tatsächliche Geschäftsleitung im Kanton.
Warum Zug für Family Offices passt
Der Kanton Zug verbindet tiefe Unternehmenssteuern (in Baar rund 11.6 %; eigene Berechnung auf Basis des ESTV-Steuerrechners, Stand 2026) mit einem dichten Netz aus Banken, Treuhand, Recht und Vermögensverwaltung. Für eine Gesellschaft, die Familienvermögen, Beteiligungen und Immobilien verwaltet, ist das ein professionelles Umfeld. Der Holding- und Beteiligungs-Aspekt – etwa der Beteiligungsabzug – wird in Domizil für Trading, Vermögensverwaltung & Holdings vertieft.
Die entscheidende Grenze: eigenes vs. fremdes Vermögen
Ein Single Family Office, das ausschliesslich das Vermögen einer Familie verwaltet, ist in der Regel nicht bewilligungspflichtig – es verwaltet eigenes Vermögen. Sobald aber Vermögen für Dritte berufsmässig verwaltet wird (etwa als Multi Family Office oder externer Vermögensverwalter), greift das Finanzinstitutsgesetz (FINIG): Es braucht eine FINMA-Bewilligung und den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation. Diese Abgrenzung gehört vor den Aufbau geklärt – siehe Brauche ich eine FINMA-Bewilligung?.
Substanz und Struktur
Family Offices sind oft international verflochten. Für den Steuersitz in Zug zählt die tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort; eine reine Adresse ohne Substanz genügt nicht. Die Domiziladresse in Baar (Zug) liefert den Sitz, die steuer- und aufsichtsrechtliche Feinstruktur gehört mit spezialisierten Beratern aufgesetzt.
Häufige Fragen
Braucht ein Family Office eine FINMA-Bewilligung?
Ein reines Single Family Office für eigenes Familienvermögen in der Regel nicht. Sobald Dritte bedient werden, ist die Bewilligungsfrage zwingend zu prüfen.
Welche Rechtsform ist üblich?
Häufig die AG oder eine Holdingstruktur – wegen Kapital, Anonymität der Aktionäre und Übertragbarkeit. Zur Wahl: GmbH oder AG im Kanton Zug?.
Profitiert ein Family Office vom Beteiligungsabzug?
Bei qualifizierenden Beteiligungen kann der Beteiligungsabzug die Steuer auf Dividenden und Kapitalgewinne stark reduzieren. Die Details gehören in die Steuerplanung.
Sie strukturieren Familienvermögen? Jetzt Domiziladresse konfigurieren – die Struktur klären Sie mit Ihren Beratern.
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