domizilservice24 Bestellen

Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tradebonus GmbH für das Angebot domizilservice24.

Kurzfassung der wichtigsten Punkte

Diese Übersicht dient nur der Orientierung. Verbindlich sind ausschliesslich die vollständigen AGB.

Bestellung, Rücktritt & Rückerstattung

Mit der Bestellung gehen Sie eine verbindliche Verpflichtung ein; ein Rücktritt nach erfolgter Bestellung ist ausgeschlossen. Lehnen wir Ihr Mandat ab, erstatten wir den vollen Betrag zurück – weitere Ansprüche bestehen nicht.

Preise & Zahlung

Alle Preise in CHF, exkl. MWST (8.1 %) sowie exkl. Gebühren Dritter (z. B. Handelsregister, Banken, Porto). Zahlung online über Stripe oder per Vorauskasse (QR-Rechnung, bei Erhalt fällig; Ausführung nach Zahlungseingang), Folgezahlungen jeweils im Voraus. Bei Zahlungsverzug Verzugszins von 5 % pro Jahr.

Haftung

Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und beschränkt auf das bezahlte Honorar; keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Hilfspersonen oder Leistungen Dritter.

Datenschutz

Bearbeitung nach revDSG gemäss unserer Datenschutzerklärung. Weitergabe nur, soweit zur Vertragserfüllung nötig (z. B. Notariat, Handelsregister, Banken, IT-Dienstleister) – keine Weitergabe zu Werbezwecken.

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die Tradebonus GmbH, Blegistrasse 9, 6340 Baar (Kanton Zug), Schweiz (nachfolgend „Tradebonus“ oder „wir“) erbringt unter dem Angebot „domizilservice24“ Dienstleistungen rund um den Unternehmensstandort Schweiz – insbesondere im Handelsregister eintragbare Geschäfts- und Domiziladressen, Postweiterleitung, Telefonservice, Firmengründung, Sitzverlegung, Organschaftsmandate, Buchhaltung sowie Arbeitsplätze und Räume. „domizilservice24“ ist ein Angebot der Tradebonus GmbH und keine eingetragene Marke. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Tradebonus und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend „Kundschaft“) im Zusammenhang mit sämtlichen über die Website domizilservice24.ch bestellten oder in Anspruch genommenen Leistungen. Mit der Bestellung sowie mit jeder weiteren Nutzung des Angebots bestätigt die Kundschaft, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und sie in der zum Bestellzeitpunkt gültigen Fassung anzuerkennen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

2. Vertragsparteien (Sonderfall Neugründung)

Vertragspartnerin der Kundschaft ist ausschliesslich die Tradebonus GmbH. Bei einer Neugründung kommt der Vertrag, solange die zu gründende Gesellschaft noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, mit der natürlichen Person zustande, welche die Bestellung im Namen der zu gründenden Gesellschaft aufgibt (durchführende Person). Diese handelt für die zu gründende Gesellschaft und haftet bis zur Eintragung persönlich für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag; massgebend ist ihre im Bestellprozess angegebene private Wohnadresse. Mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister gilt der Vertrag als von der Gesellschaft übernommen (Art. 645 bzw. 779a OR); die durchführende Person handelt hierfür zugleich als Organ der Gesellschaft. Die Gesellschaft tritt damit als Vertragspartnerin an die Stelle der durchführenden Person, deren persönliche Haftung für die Zukunft entfällt. Bis zur Eintragung sowie für vor der Eintragung entstandene Verpflichtungen haftet die durchführende Person persönlich; sie bleibt zudem Vertragspartnerin und haftet weiter, falls und solange die Übernahme durch die Gesellschaft aus rechtlichen Gründen nicht wirksam zustande kommt.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

Die Bestellung erfolgt online über den Konfigurator; die Erstzahlung leistet die Kundschaft vorgängig, online oder per Vorauskasse (Ziff. 9). Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs beauftragt die Kundschaft Tradebonus verbindlich mit der Erbringung der gewählten Leistungen gemäss den von ihr eingegebenen Angaben und Modalitäten. Tradebonus behält sich vor, das Leistungsangebot, einzelne Funktionen sowie die Website jederzeit und ohne vorgängige Ankündigung anzupassen; für eine bereits abgeschlossene Bestellung gilt die zum Bestellzeitpunkt vereinbarte Leistung zum vereinbarten Preis.

4. Leistungen (Domiziladresse)

Bereitstellung einer im Handelsregister eintragbaren Geschäftsadresse im Kanton Zug (mit oder ohne c/o-Vermerk) inkl. Postannahme und einer wöchentlichen physischen Postweiterleitung (Brief A-Post). Bei einer Adresse mit c/o-Vermerk erfolgt die Bereitstellung über einen Domizilvertrag (Tradebonus GmbH als Domizilhalterin, mit Domizilannahmeerklärung); bei einer Adresse ohne c/o-Vermerk über einen Untermietvertrag mit Mitbenutzungsrecht an den Räumlichkeiten, der Ihrer Gesellschaft einen Rechtstitel für ein eigenes Rechtsdomizil verschafft (Art. 117 HRegV). Die effektive Nutzung von Arbeitsplätzen oder Sitzungszimmern ist nicht inbegriffen und nur mit einer Adresse ohne c/o-Vermerk sowie als separat gebuchte Leistung möglich.

5. Zusatzleistungen

Modulare Zusatzleistungen gemäss Website, jeweils zu den im Bestellprozess ausgewiesenen Preisen: Postweiterleitung in höherer Frequenz (zweimal wöchentlich) oder digital als Scan per E-Mail (für die digitale Zustellung sind bis zu drei E-Mail-Adressen hinterlegbar); Telefonservice; Firmengründung; Sitzverlegung; Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos; Buchhaltung sowie Organschaftsmandate. Beim Telefonservice stellen wir keine eigenen Telefonnummern; die Anrufannahme erfolgt über einen spezialisierten Partner, wobei die Kundschaft eine eigene Fest- oder Mobilnummer auf die mitgeteilte Nummer weiterleitet; zusätzlich fallen variable Nutzungskosten gemäss der auf der Website publizierten Preisliste an. Die Firmengründung ist wahlweise als Kapitalgesellschaft (AG/GmbH) oder als Einzelunternehmen zu unterschiedlichen Pauschalen buchbar; bei Kapitalgesellschaften ist online ausschliesslich die Bargründung (Barliberierung) möglich, Sacheinlagegründungen wickeln wir auf Anfrage ab. Optionale Gründungs-Zusatzleistungen – insbesondere Fernbeglaubigung der Unterschrift (pro Person), Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos, individuelle Statuten, Aktionär- bzw. Gesellschafterbindungsvertrag und MWST-Anmeldung – stehen je nach Rechtsform zur Verfügung; wir wickeln sie individuell ab und stimmen die Details nach der Bestellung mit Ihnen ab. Die Pauschale der Sitzverlegung richtet sich nach der Ausgangslage: Bei einer Verlegung aus einer anderen politischen Gemeinde ist eine öffentliche Beurkundung erforderlich; bei einem reinen Domizilwechsel innerhalb derselben Gemeinde gilt die reduzierte Pauschale. Weitere im selben Zug beauftragte, beurkundungspflichtige Änderungen (Firmenname, Zweck, generelle Statutenrevision) erfordern ebenfalls eine öffentliche Beurkundung und werden entsprechend abgerechnet. Bei Firmengründung und Sitzverlegung sind die Notariatskosten im Festpreis inbegriffen; amtliche Handelsregistergebühren, Beglaubigungen und weitere Drittkosten sind nicht inbegriffen. Im Zug einer Sitzverlegung beauftragte Personenänderungen im Handelsregister (Ein-/Austritt zeichnungsberechtigter Personen) werden mit CHF 150.– pro Personenänderung verrechnet; weitere Mutationen offerieren wir separat. Für die Sitzverlegung stellt die Kundschaft die aktuellen Statuten zur Verfügung, nach Möglichkeit im Word-Format. Buchhaltung und Organschaftsmandate erbringen wir nach individueller Offerte – für Domizilkundinnen und -kunden ebenso wie für weitere Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz; bei diesen Leistungen sowie beim Telefonservice nehmen wir nach der Bestellung separat mit Ihnen Kontakt auf, um die Details zu vereinbaren.

6. Vor-Ort-Pakete (Arbeitsplatz, Co-Working, Sitzungszimmer)

Fixe Arbeitsplätze und Co-Working sind als Monatspakete (online bis 12 Monate), das Sitzungszimmer als Stundenkontingent (online bis 100 Stunden) buchbar. Die Monatspakete werden bei jährlicher Zahlweise einmalig im Voraus bezahlt und bei monatlicher Zahlweise auf die zwölf Monatsraten der Vertragslaufzeit verteilt; das Stundenkontingent des Sitzungszimmers wird in jedem Fall einmalig im Voraus bezahlt. Monatspakete und Stundenkontingent sind ausschliesslich während der Laufzeit des Domizilvertrags nutzbar; bei Laufzeitende nicht bezogene Tage bzw. Stunden verfallen entschädigungslos. Beim Co-Working bezieht sich das Tageskontingent eines Monatspakets auf den jeweiligen Vertragsmonat: in diesem Monat nicht genutzte Tage verfallen am Monatsende und werden nicht auf den Folgemonat übertragen. Für das Stundenkontingent des Sitzungszimmers gilt diese Monatsbindung ausdrücklich nicht; es ist über die gesamte Laufzeit nutzbar. Der fixe Arbeitsplatz wird zum festen Monatspreis und ohne Tageskontingent bereitgestellt. Die Terminierung erfolgt über den Online-Buchungskalender, den die Kundschaft nach Vertragsabschluss erhält; die Nutzung setzt eine Adresse ohne c/o-Vermerk voraus und richtet sich nach den üblichen Geschäftszeiten bzw. der Hausordnung am Standort (fixer Arbeitsplatz: Zugang 24/7).

7. Preise, Mehrwertsteuer und Drittkosten

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive MWST (Schweizer Normalsatz 8.1 %). Es gilt eine einmalige Aufsetzungsgebühr von CHF 199.–. Kosten und Gebühren Dritter – insbesondere amtliche Handelsregistergebühren, Bank-, Beglaubigungs- und Portokosten – sind im Honorar nicht inbegriffen und werden, soweit sie über uns laufen, zusätzlich weiterverrechnet. Das Porto der physischen Weiterleitung wird nach Zustellland und Weiterleitungs-Frequenz berechnet und verrechnet (Brief A-Post: Schweiz und Liechtenstein CHF 1.70, Europa gemäss Länderliste der Post CHF 5.00, übrige Länder CHF 7.50 pro Sendung; massgebend ist das Land der Zustelladresse); Pakete und Einschreiben nach effektivem Tarif. Die Abrechnung erfolgt rappengenau; der im Bestellprozess ausgewiesene Endbetrag entspricht exakt dem über den Zahlungsdienstleister belasteten bzw. in der QR-Rechnung ausgewiesenen Betrag. Der Vertragsbeginn ist jeweils per 1. oder 16. eines Monats wählbar. Massgebend sind die zum Bestellzeitpunkt auf der Website ausgewiesenen Preise.

8. Zahlungsmittel und Nutzungsvorbehalt

Zahlungen werden in Schweizer Franken akzeptiert. Tradebonus kann einzelne Zahlungsmittel ohne Angabe von Gründen generell oder im Einzelfall ausschliessen und für bestimmte Zahlungsmittel Zuschläge erheben. Tradebonus ist berechtigt, zur Wahrung berechtigter Interessen für einzelne Leistungen eine Zahlung im Voraus zu verlangen. Per Vorauskasse bestellte Leistungen sowie im Voraus zu bezahlende Pakete (Arbeitsplatz, Co-Working, Sitzungszimmer) sind erst nach vollständigem Zahlungseingang nutzbar; bis dahin besteht kein Anspruch auf Bezug.

9. Zahlung, Zahlungsfristen und Zahlungsverzug

Die Erstzahlung erfolgt nach Wahl der Kundschaft online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (u. a. TWINT, Kredit-/Debitkarte) oder per Vorauskasse. Bei Vorauskasse stellen wir eine QR-Rechnung per E-Mail zu, die bei Erhalt sofort zur Zahlung fällig ist; sämtliche Leistungs- und Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang. Für die Folgeperioden stellen wir nach Vertragsunterzeichnung jeweils eine Rechnung mit Zahlungslink zu, über den Sie bequem online bezahlen; auf Wunsch ist auch Banküberweisung möglich. Folgezahlungen sind im Voraus geschuldet: Bei monatlicher Zahlweise ist die Zahlung spätestens am 1. des betreffenden Monats fällig, bei jährlicher Zahlweise spätestens am ersten Tag der jeweiligen Folgeperiode; fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Geschäftssitz in Baar (ZG) staatlich anerkannten Feiertag, ist die Zahlung am letzten vorangehenden Werktag fällig. Bei monatlicher Zahlweise gilt ein Aufpreis von CHF 20.– pro Zahlung. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen, mahnen wir die Kundschaft; bleibt die Zahlung auch innert der angesetzten Nachfrist aus, gerät die Kundschaft in Verzug und schuldet ab Verzugseintritt einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Leistungen nach Mahnung auszusetzen, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind.

10. Verbindlichkeit, Prüfung und Verweigerungsrecht

Mit der Bestellung gibt die Kundschaft eine verbindliche Bestellung ab – unabhängig davon, ob die Zahlung bereits erfolgt ist. Ein Rücktritt nach erfolgter Bestellung ist ausgeschlossen; ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht für diese online bestellte Dienstleistung nach Schweizer Recht nicht. Wir prüfen jede Anfrage anhand der Angaben der Kundschaft und öffentlich verfügbarer Informationen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Vertragsausstellung auch nach erfolgter Zahlung zu verweigern (z. B. bei fragwürdiger oder unklarer Nutzung). Verweigern wir die Annahme, wird der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

11. Vertrag und Unterzeichnung

Nach erfolgreicher Prüfung setzen wir die Vertragsdokumente auf und stellen sie Ihnen per E-Mail zu. Bitte drucken Sie jedes Vertragsexemplar in zweifacher Ausführung aus, unterzeichnen beide Exemplare handschriftlich und senden uns beide unterschriebenen Exemplare an Tradebonus GmbH, Blegistrasse 9, 6340 Baar (Kanton Zug). Nach Eingang zeichnen wir umgehend gegen und retournieren Ihnen ein vollständig unterzeichnetes Exemplar an die im Bestellprozess angegebene Zustelladresse. Die Kundschaft sichert zu, dass die im Bestellprozess als unterzeichnend genannten Personen für die Gesellschaft einzeln bzw. – bei Kollektivunterschrift – gemeinsam zeichnungsberechtigt sind oder es mit der Gründung sein werden; bei bestehenden Gesellschaften ist die Zeichnungsberechtigung anhand des Handelsregisterauszugs zu prüfen. Bei einer Adresse mit c/o-Vermerk stellen wir den Domizilvertrag samt Domizilannahmeerklärung aus, bei einer Adresse ohne c/o-Vermerk den Untermietvertrag. Die Bestellung ist verbindlich (Ziff. 10); ein Rücktritt ist ausgeschlossen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags. Unterzeichnen Sie die zugestellten Vertragsdokumente nicht oder retournieren Sie sie nicht, können wir die Adresse nicht aktivieren; der für die Bestellung geschuldete Betrag bleibt geschuldet.

12. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit des Domizilvertrags beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat auf das Laufzeitende schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird. Im Bestellprozess gebuchte und dort abgerechnete Zusatzleistungen – die Postweiterleitung, der Telefonservice und die Vor-Ort-Pakete nach Ziff. 6 – sind nicht monatlich kündbar; sie laufen bis zum Ende der bestellten Laufzeit bzw. der Laufzeit des Domizilvertrags. Die Vor-Ort-Pakete nach Ziff. 6 verlängern sich nicht automatisch: sie enden mit der bestellten Paketlaufzeit bzw. mit dem gebuchten Stundenkontingent, spätestens mit dem Domizilvertrag. Nur Buchhaltung und Organschaftsmandate, die wir nach individueller Offerte erbringen und die den im Bestellprozess ausgewiesenen Preis nicht verändern, richten sich hinsichtlich Laufzeit und Kündigung nach der jeweiligen Vereinbarung. Endet der Vertrag vorzeitig, aus welchem Grund auch immer, so bleibt das Entgelt für die laufende 12-Monats-Periode geschuldet; bereits bezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet.

13. Pflichten, Gewährleistungen und Zusicherungen der Kundschaft

Die Kundschaft macht wahrheitsgemässe und vollständige Angaben, hält diese aktuell, wirkt bei der Identifikation und allfälligen Sorgfaltspflichten mit und nutzt die Adresse ausschliesslich rechtmässig. Aus dem Zentralen Firmenindex (Zefix) in das Bestellformular übernommene Angaben gelten erst nach Prüfung und Bestätigung durch die Kundschaft als deren eigene Angaben. Für im Bestellprozess hochgeladene Dokumente (z. B. Statuten) sichert die Kundschaft zu, dass diese echt, aktuell und frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung entgegenstehen. Eine Weitergabe oder Nutzung der Adresse durch Dritte bedarf unserer Zustimmung. Die Kundschaft bestätigt, sämtliche Angaben vor der Beurkundung und vor der Anmeldung beim Handelsregister auf ihre Richtigkeit überprüft zu haben. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Fälschung oder Verfälschung von Urkunden, die Verwendung einer echten Unterschrift zur Herstellung einer unechten Urkunde sowie die Erwirkung einer unwahren Beurkundung nach Art. 251 ff. StGB strafbar sind, und verpflichtet sich, die Bestimmungen über das Verbot der Einlagerückgewähr (Art. 680 Abs. 2 OR; Art. 793 Abs. 2 OR) einzuhalten.

14. Ausführungsbeginn bei Gründung und Sitzverlegung

Bei Firmengründung, Sitzverlegung und Handelsregister-Mutationen beginnen wir nach Zahlungseingang und Prüfung umgehend mit der Ausführung (Beratung, Erstellung der Dokumente) und begleiten Sie persönlich – schriftlich und/oder telefonisch – bis zum Vollzug der Eintragung im Handelsregister. Die Bestellung ist auch hier verbindlich (Ziff. 10 und 11); ein Rücktritt ist ausgeschlossen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Erfolgt die Beurkundung oder die Eintragung aus Gründen, die in der Sphäre der Kundschaft liegen, nicht, so behalten wir uns vor, das bereits geleistete Honorar für den erbrachten Aufwand nicht zurückzuerstatten.

15. Anmeldung bei der Mehrwertsteuer

Auf Wunsch nimmt Tradebonus die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Unterstellung unter die Mehrwertsteuer vor und hält sich dabei an die Anweisungen der Kundschaft. Die Entscheidung über die Abrechnungsmethode sowie den Zeitpunkt der Anmeldung liegt ausschliesslich bei der Kundschaft; Tradebonus übernimmt keine Haftung für finanzielle Nachteile, die sich aus der gewählten Methode oder dem Anmeldedatum ergeben. Erhält die Kundschaft trotz gewünschter Anmeldung innert angemessener Frist keine Bestätigung der ESTV, hat sie Tradebonus innert 7 Tagen zu informieren; unterbleibt diese Meldung, entfällt jede Haftung von Tradebonus für eine unterbliebene Anmeldung.

16. Erstellte Verträge und Dokumente

Erstellt Tradebonus auf Basis der von der Kundschaft übermittelten Angaben Dokumente oder Verträge (z. B. Statuten, Aktionär- bzw. Gesellschafterbindungsverträge), so beruhen diese auf den Angaben der Kundschaft. Tradebonus übernimmt keine Haftung für Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung dieser Dokumente ergeben. Die Kundschaft ist für die inhaltliche Prüfung sowie die rechtlichen und steuerlichen Folgen eigenverantwortlich.

17. Beratungsumfang – keine Rechts- und Steuerberatung

Im Rahmen handelsregisterrechtlicher Vorgänge (Gründung, Sitzverlegung, Mutationen) beraten wir zu den dafür notwendigen Schritten. Unsere Inhalte und Werkzeuge – einschliesslich des Steuervergleichs, der Wissensbeiträge und sämtlicher Hinweise auf der Website – sind allgemeine Informationen bzw. Richtwerte und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Treuhandberatung. Für Fragen ausserhalb des handelsregisterrechtlichen Bereichs – insbesondere Steuer-, Finanz-, Sozialversicherungs- und übrige Rechtsfragen – hat sich die Kundschaft eigenverantwortlich an die zuständigen Fachpersonen (Treuhand, Steuerberatung, Anwaltschaft) zu wenden. Der Steuervergleich basiert auf den publizierten Tarifen und Steuerfüssen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV); für dessen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

18. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen Tradebonus aus Unmöglichkeit der Leistung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für unmittelbare Schäden ist auf den Betrag begrenzt, den die Kundschaft für die betroffene Leistung an Tradebonus bezahlt hat; diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Allfällige Schäden sind innert sechs Monaten seit Kenntnis schriftlich geltend zu machen. Tradebonus haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle ausserhalb ihres Einflussbereichs (z. B. höhere Gewalt, Postlauf, Behörden, Banken, Zahlungs- und andere Drittanbieter sowie Inhalte aus Drittquellen wie Zefix oder ESTV) und übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Angebot genutzt oder eingebunden werden. Eine Haftung für Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Kundschaft stellt Tradebonus von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen durch die Kundschaft entstehen.

19. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Inhalte und Elemente der Website und des Angebots (Texte, Gestaltung, Grafiken, Rechner, Logos) sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum von Tradebonus bzw. der jeweiligen Rechteinhaber. Die Kundschaft erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung des Angebots. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Tradebonus.

20. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung und dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG); die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (insbesondere an Notariate, Handelsregisterämter, Banken sowie sorgfältig ausgewählte IT-Dienstleister), und nicht zu Werbezwecken. Die Kundschaft bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihr übermittelten Daten verantwortlich; übermittelt sie Daten Dritter, bestätigt sie, dazu berechtigt zu sein und die betroffenen Personen entsprechend informiert zu haben.

21. Vertragspartnerin, Übertragung und Beizug Dritter

Vertragspartnerin sämtlicher unter dem Angebot „domizilservice24“ erbrachter Leistungen ist ausschliesslich die Tradebonus GmbH. Einzelne Leistungen – insbesondere der Telefonservice sowie die Firmengründung und die Sitzverlegung (Letztere über einen Schweizer Anwalt bzw. Notar beziehungsweise spezialisierte Partner) – erbringen wir mit Unterstützung sorgfältig ausgewählter, spezialisierter Partner und Subunternehmer. Die Vertragsbeziehung besteht dabei in jedem Fall mit der Tradebonus GmbH; gegenüber der Kundschaft bleibt allein die Tradebonus GmbH verpflichtet und Ansprechpartnerin. Tradebonus kann zur Erfüllung ihrer Leistungen jederzeit Hilfspersonen beiziehen und die Erbringung ganz oder teilweise Dritten übertragen. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann Tradebonus jederzeit auf einen Dritten übertragen; der Kundschaft steht dieses Recht nur mit unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung zu.

22. Verrechnung

Die Verrechnung von Forderungen der Tradebonus mit Gegenforderungen der Kundschaft ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

23. Änderungen, Priorität und Teilbarkeit

Tradebonus kann diese AGB jederzeit anpassen; massgebend ist die zum Bestellzeitpunkt gültige Fassung, die für die betreffende Bestellung nicht einseitig geändert wird. Diese AGB gehen älteren Bestimmungen vor; Regelungen aus Individualvereinbarungen, welche diese AGB ergänzen oder spezifizieren, gehen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für allfällige Vertragslücken.

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baar (Kanton Zug), vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände. Für Kundinnen und Kunden mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im Ausland gilt Baar (Kanton Zug) zudem als Betreibungsort.

Version 1.1 · Stand: Oktober 2026